Verrivent SA hat Beschwerde beim Bundesgericht bezüglich der Baubewilligung des Windparks Montagne de Buttes eingelegt. Das Unternehmen hält es für kontraproduktiv, Modelle von Windrädern 10 bis 15 Jahre vor Erteilung der Baubewilligung zu spezifizieren. Es ist der Auffassung, dass hierdurch der Einsatz der jüngsten Technologien der Hersteller verhindert wird.
Am 18. Juni 2024 hat die öffentlich-rechtliche Abteilung des Kantonsgerichts Neuenburg einen Beschluss erlassen, der die Spezifikation von Windradmodellen ab der Beantragung der Baubewilligung vorschreibt. Ein Entwickler müsste demnach schon zu Beginn des Verfahrens genau mitteilen, welches Modell er installieren wird. Diese Vorgabe ist ein bedeutendes Hindernis, das die Nutzung der jüngsten Innovationen im Bereich Lärmreduzierung, Leistungssteigerung und Management der geplanten Ausserbetriebnahmen verhindert. Hinzu kommt, dass die zum Zeitpunkt der öffentlichen Auflage des Projekts Montagne de Buttes – also vor fast zehn Jahren – verfügbaren Modelle im Jahr 2024 nicht mehr verfügbar sind. Daher lässt sich diese Anforderung praktisch kaum noch erfüllen. Der Entscheid bedeutet konkret, dass die Entwickler von Windparks schon zu Beginn der Verfahren die Windräder spezifizieren, kaufen und lagern müssten, während sich die Verfahren im Bereich Windkraft bis zu 20 Jahre hinziehen können.
Es sei darauf hingewiesen, dass der Nutzungsplan und das ESTI-Dossier, dessen Verfahren ebenfalls vor das Bundesgericht gebracht wurden, weiterhin gelten.
In Richtung einer günstigen Rechtsprechung
Diese Beschwerde ist für die Zukunft von Windparks in der Schweiz von entscheidender Bedeutung. Sie zielt darauf, die Verfahren zur Entwicklung von Windparks durch eine pragmatische Herangehensweise zu klären und zu verbessern. Verrivent SA unterstreicht, dass die Auslegung anhand von Höchstwerten (z. B. maximale Werte für Höhe, Durchmesser und Lärmentwicklung), so wie sie im Dossier von Montagne de Buttes vorgenommen wurde, unter den aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen die am besten geeignete Lösung für die Entwicklung moderner und effizienter Windparks ist.
Verrivent SA erhofft sich, dass diese Beschwerde nicht nur einen Beitrag zur Entwicklung ihres eigenen Windparkprojekts leistet, sondern auch einen Präzedenzfall für andere Projekte, die auf demselben Prinzip beruhen, schafft. Ein positiver Entscheid des Bundesgerichts dürfte sich sehr günstig auf die Entwicklung von Windparks in der Schweiz auswirken und den Einsatz von Spitzentechnologien sowie eine erfolgreiche Projektdurchführung erleichtern.
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